Freitagsfrage: Gegen bundesweite Volksentscheide

20. August 2009 um 15:48 Uhr von Paul
Landsgemeinde in der Schweiz (Adrian Sulc unter CC-Linzenz)

Landsgemeinde in der Schweiz (Adrian Sulc unter CC-Linzenz)

Volksentscheide, sexy Thema, Partizipation und so… Ist ja auch irgendwie süß, wie die Schweizer sich in einigen Kantonen auf den alpenumsäumten Marktplätzen treffen und ihre Kärtchen in die Luft strecken. Aber funktioniert das auch in Deutschland für die Bundespolitik bei 62,2 Millionenen Wahlberechtigten, die dann auf Antrag zur Urne gebeten werden?

Das Problem mit Volksentscheiden liegt  für mich in ihrem komplementären Ja-/Nein-Modus. Sicher gibt es Grundsatzentscheidungen, die man gut zu einer solchen Fragestellung modellieren kann: Atomkraft ja/nein, Doppelte Staatsbürgerschaft erlauben/vermeiden oder Auslandseinsätze verbieten/weiterführen. Das kann dann im Sinne von “mehr Demokratie wagen” zu einer breiteren Debatte führen und dem vielbeschworenen Politik-Desinteresse entgegenwirken. Bei komplexeren Fragen aber fällt der Volksentscheid durch: Wie soll man via Ja/Nein/Enthaltung des breiten Wahlvolks über unterschiedliche Steuermodelle abstimmen, Internetrechtsfragen klären oder eine Gesundheitsreform beschließen? Der Volksentscheid erfordert immer Zuspitzung und die ist den poltischen Inhalten und der Kompromissfindung nicht immer zuträglich.

Dazu kommt das Populismusproblem: Wer würde denn zum Beispiel für Steuererhöhungen stimmen, selbst wenn sie volkswirtschaftlich oder ordnungspolitisch sinnvoll wären? Das (Verteilungs-)Politik immer ein Entweder/Oder ist und man nicht alles haben kann, weiß zwar auch das direkt entscheidende Wahlvolk, doch ob die Abstimmungspraxis dann auch in diesem Sinne geschieht, ist fraglich.

Wir haben nicht ohne Grund eine auf Repräsentation basierende Demokratieform. Und auch ohne Volksentscheid auf Bundesebene gibt es genug Möglichkeiten, sich über das Kreuzchen alle vier Jahre direkt einzumischen: Mit Greenpeace plakative Aktionen fahren, Online-Petitionen gegen Zensursula einreichen oder ganz klassisch in eine Partei eintreten sind nur drei Möglichkeiten. Volksentscheide sind für mich etwas für die kommunale Ebene, wo die zu entscheidenden Fragen weniger komplex und viel näher an den Leben der Abstimmenden sind.

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Eine Reaktion zu “Freitagsfrage: Gegen bundesweite Volksentscheide”

  1. Mehr Demokratie e.V.

    Lieber Paul,

    natürlich hast Du Recht damit, dass Volksentscheide kein Allheilmittel der Demokratie sind.

    Du vermischst allerdings die Erarbeitung einer Lösung mit der Entscheidung über eine Lösung. Die Tatsache, dass am Ende abgestimmt wird, verhindert ja nicht, dass diejenigen die dem Volk etwas zur Abstimmung vorlegen wollen (z.B. eine Bürgerinitiative oder auch die Bundesregierung) sich bereits im Vorfeld Gedanken gemacht haben. Der Druck, hier einen wirklich stimmigen Vorschlag vorzulegen ist sogar sehr hoch. Schließlich schauen am Ende nicht nur ca. 600 Abgeordnete, sondern bis zu 60 Millionen Abstimmungsberechtigte auf den Entwurf.

    Zudem spricht auch nichts dagegen, die demokratischen Prinzipien noch weitergehend auszubauen und im Vorfeld eines Volksentscheids ein geeignetes Bürgerbeteiligungsverfahren zur Erarbeitung des Entwurfs durchzuführen.

    Der Populismusvorwurf wid der Direkten Demokratie leider sehr oft gemacht - bei genauerer Betrachtung zu Unrecht. Ein Volksbegehren auf Bundesebene - von der Einreichung des Antrags bis hin zum Volksentscheid - würde etwa 1 Jahr dauern. Ein ganzes Jahr in dem das Für und Wider intensiv von Bürgern, Medien, Parteien und Zivilgesellschaft diskutiert werden kann. Zum Vergleich: Das 2000 in Hamburg verabschiedete Kampfhundgesetz wurde, getrieben von der Boulevardpresse, damals von den Abgeordneten in nur 3(!) Tagen beschlossen. Entsprechend unausgereift war das Gesetz und musste schließlich ein weiten Teilen wieder revidiert werden.

    Natürlich können und sollen Volksentscheide nicht anderweitiges zivilgesellschaftliches Engagement verdrängen. Es ist aber ein nicht von der Hand zu weisender Unterschied, dass eine Petition (also eine Bittschrift) immer eine andere Qualität hat, als ein verbindlicher Beschluss. Wir Bürger, der Souverän, müssen unsere gewählten Vertreter (unsere Auftragnehmer) doch nicht darum anbetteln, unseren Anweisungen zu folgen. Genausowenig wie ich dem Handwerker der mein Bad macht nicht anflehe, doch bitte nicht gar zu hässliche Kacheln auszusuchen - ich sage ihm welche Kacheln er verlegen soll.

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